Verband für Bewegtbild-Kommunikatoren

CTVA – Corporate TV & Video Association e.V. ist der erste Verband, der sich ausschließlich der Thematik Corporate TV bzw. Corporate Video widmet. Alle Mitglieder sind aktive und professionelle Kommunikationsprofis und arbeiten ehrenamtlich.

Ein Unternehmen stellt hohe Anforderungen an interne und externe Kommunikatoren:

  • Hohe Qualität (technisch und inhaltlich)
  • Geringe Kosten
  • Wenig Personalaufwand
  • Mehrwert im Unternehmen

Verband_ctva

 

 

 

Die CTVA  Qualitätssicherungsrichtlinien

 

Prozesse im Filmeinkauf
„Qualität ist Prozessqualität“. Die CTVA empfiehlt deshalb für den Filmbeschaffungsprozess eine Reihe von qualitätssichernden Maßnahmen:

A. Briefing und Auftragsklärung
B. Stufenweise Beauftragung
C. Offenlegung von Pitches und Pitchonorar
D. Zwei Preismodelle: Festpreis versus flexibler Preis
E. Kundenmitwirkung

A. Briefing und Auftragsklärung
Die Briefing-Qualität bestimmt in hohem Maße die Anforderungen und somit den Kommunikationserfolg des Films. Das Kundenbriefing an die Agentur oder Filmproduktion sollte u.a. folgende, für die Filmerstellung notwendige Fragen beantworten:

I. Kurzbeschreibung Auftraggeber:
Insbesondere zum Unternehmen, dessen Positionierung und Marktumfeld. Was sind wesentliche Merkmale der Marke(n), Produkte, Mitarbeiter oder Partner?

II. Kommunikationsziel:
Wie ist die Ausgangslage (Ist-Soll-Analyse)? Wie lautet die Hauptaufgabe des Films? Was soll dieser primär bewirken (z.B.: Image steigern, Informationen transportieren, Emotionen wecken, Aufmerksamkeit erregen, Produkte verkaufen, Hintergründe erklären, Werte visualisieren etc.)?

III. Zielgruppe:
Genaue Definition der Zielgruppe und ihrer jeweiligen Rezeptionssituation.

IV. Inhalt:
Was sollen wesentliche Inhalte des Films sein? Welche Botschaften und Bilder müssen in den Film? Welche Stilmittel kommen in Frage (Humor, Animation, s/w  etc.).

V. Kommunikations-Mix:
Wie soll der Film in die Kommunikationskanäle des Auftraggebers eingebunden werden? Sind hier weitere Ideen oder Vorschläge durch den Produzenten erwünscht?

VI. Versionen, Länge, Formate:
Ist vorgesehen, den Film für unterschiedliche Einsatzgebiete zu adaptieren (z.B. Länder- und Sprachversionen)? Welche Lauflänge soll der Film haben? Kann es sinnvoll sein, den Inhalt in mehrere kleine Filme zu teilen? In welchem technischen Format soll der Film bereitgestellt werden (Festplatte, FTP-Upload, Datei-Format etc.).

VII. Rückkanal:
Ist Interaktion und / oder ein Rückkanal vorgesehen? Sollen hierzu vom Produzenten Vorschläge unterbreitet werden?

VIII. Budget- und Zeitrahmen:
Der Aufraggeber sollte sowohl einen Zeit- als auch Budgetrahmen definieren. So sind Qualitätsanspruch und Angebote besser vergleichbar.

IX. Evaluation:
Sind Maßnahmen zum Kommunikationscontrolling geplant. Soll der Filmproduzent dazu Vorschläge einbringen?

Der Filmproduzent sollte mit einer Briefingcheckliste arbeiten und anhand eines Rebriefings dokumentieren, dass die Aufgabe richtig verstanden wurde. Die CTVA stellt ihren Mitgliedern eine Briefingcheckliste zur Verfügung.

B. Stufenweise Beauftragung

Trennung von Drehbuch und Produktion
Ein Film kann erst genau kalkuliert werden, wenn ein „kalkulationsfähiges Drehbuch“ vorliegt.
Als Vorstufe empfehlen wir, die Erstellung eines Konzepts auf Basis eines vorgegebenen Budgetrahmens zu beauftragen (inkl. Treatment oder Exposé, in dem Inhalt und Ablauf des Films möglichst präzise beschrieben sind).
In einem zweiten Schritt können Änderungswünsche in das Konzept einfließen, die als Grundlage für das „kalkulationsfähige Drehbuch“ dienen. Erst dann sollte der Produktionsauftrag vergeben werden.

Beauftragung und Vertrag
Wir empfehlen eine Vorgehensweise, die nicht nur die Beauftragung enthält, sondern eine schriftliche vertragliche Regelung, die alle Details abdeckt.

C. Offenlegung von Pitches und Pitchhonorar
Von Auftraggebern erwarten wir, dass die Vergabe eines Filmprojektes im Rahmen eines Pitches offen kommuniziert wird.

Wir empfehlen Auftraggebern ein Pitchhonorar zu bezahlen. Einerseits erfahren die Dienstleiter eine Wertschätzung und andererseits lassen sich so bessere Konzepte und Ergebnisse generieren.

D. Zwei Preismodelle: Festpreis versus flexibler Preis

Festpreis
Wenn ein Festpreis zwischen Auftraggeber und Werbeagentur vereinbart ist, empfehlen wir, die Werbeagentur die externen Kosten nachweisen zu lassen. Auf diese externen Kosten ist ein Agenturaufschlag von 15 Prozent üblich. Hintergrund: es ist schon vorgekommen, dass eine Agentur mehrere Filmproduktionssubdienstleister Vorschläge hat ausarbeiten lassen und das günstigste Angebot – nicht das Beste – dem Kunden zum vollen Preis berechnete. Der Kunde erhält nicht den vereinbarten Production Value.

Spezifikation genau definieren !!!welche technik,

Flexibler Preis
Mit der „Open Book“ Vorgehensweise bekommt der Auftraggeber in einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit Einblick in die Produktionskosten. Ein Mark up für Reserve, Overhead und Gewinn wird vereinbart. Mindestens 26 Prozent gelten als üblich und fair. Auf diese Summe fällt gegebenenfalls der Agenturaufschlag von 15 Prozent an.

E. Kundenmitwirkung
Um sicher zu stellen, dass der Film den Kundenanforderungen entspricht empfehlen wir die Benennung eines Ansprechpartners des Auftraggebers, der Fachfragen klärt und koordiniert und auch alleinverantwortlich die Abnahme macht.

 

 

5 Kriterien für Filmproduktionen nach CTVA Qualitätsstandard
Nur Produzenten und Dienstleister, welche die folgenden Kriterien einhalten, dürfen in ihren Angeboten und ihrer Webseite das CTVA Qualitätssiegel führen.

1. Briefingcheckliste
Eine Angebotserstellung erfolgt nur nach einem qualifizierten Briefing durch den Auftraggeber. Die CTVA-Briefingcheckliste hilft dabei.

2. Trennung von Konzeption und Produktion
Ein Produktionsangebot erfolgt erst nach Vorliegen eines kalkulationsfähigen Exposés (oder Drehbuches), da nur so der Produktionsaufwand realistisch abschätzbar ist.

3. Qualifiziertes Angebot gemäß CTVA Standard *
Ein qualifiziertes Angebot zeigt durch ein Mengengerüst und einen Rechteausweis Transparenz. Das Mengengerüst dient auch für Minder- und Mehrberechnung bei Änderungen und Ergänzungen.

4. Faire Bezahlung inkl. aller Abgaben
Aus Wertschätzung für die erbrachten Arbeitsleistungen und aus sozialer Verantwortung insbesondere auch gegenüber der Altersvorsorge zahlen CTVA Mitglieder marktübliche Gagen.
Aus Fairness gegenüber Berufseinsteigern lehnt die CTVA Ausbeutung und unbezahlte Praktika ab.
Produzenten sind bei der Künstlersozialkasse (KSK) gemeldet und führen nachweislich die fälligen Beiträge für künstlerische Leistungen ab. Angestellte Beschäftigte sind – im gesetzlichen Rahmen – sozialversichert.

5. Einsatz qualifizierter Mitarbeiter
Die Produzenten verpflichten sich, nur ausreichend qualifiziertes Personal einzusetzen. Praktikanten übernehmen keine alleinverantwortlichen Funktionen.

 

Anhang

Zu Punkt 3.:

Qualifiziertes Angebot gemäß CTVA Qualitätsstandard

Ausweis der Kenndaten:
Auftraggeber, (Firma, Abteilung, pers. Ansprechpartner)
Titel/ (Arbeitstitel)
geplante Filmlänge
Inhalt (vorgegebene Keyvisuals, Kernbotschaften, Protagonisten)
Zulässige Stilmittel (z.B. Humor, Schwarz-weiß, Animation, Comic-Style etc., Infografiken)
Vorgesehene Versionen (Sprachversionen, Längenversionen, etc)
Audio Sprache, Tonebene (O-Ton, Kommentar)
Audio Musik (Musikart und Rechteklärung)
Darsteller (Realprotagonisten, Schauspieler, Komparsen, Laien)
Grafikaufwand (z.B. nur Text, 2D, 3D etc.)
Enthaltene Änderungen und Berechnungsart weiterer Änderungen
Technisches Auslieferungsformat (und Versionen)
Abnahmeart (z.B. persönlich, Online)
Abnahme technisch und inhaltlich (picture lock nach offline Schnitt, Sounddesign nach Premix etc.)
Produktionszeitraum
Drehorte und minimale Teamgröße
Regelung für Schlechtwetterausfälle / Risikoübernahme
Lieferzeitpunkt
Kundenmitwirkung (z.B. Fach-Ansprechpartner, Archivmaterial, Drehgenehmigungen)
Zahlungsziel
Zahlungsmodalitäten (Anzahlung, Zwischenzahlung, Endrate)
Eigentumsvorbehalt

Leistungsbeschreibung:
z.B.
Konzept
Producing
Bildgestaltung
Schnitt
Tonbearbeitung
Grafikeinsatz
Transferkosten, Vervielfältigung, Archivierung
Sonstiges

Vergütung:
Kostendarstellung mit Mengengerüst (Ein Mengengerüst bietet die Grundlage für eine transparente Berechnung von Zusatzaufwands- und Minderberechnungen; siehe auch Kalkulation)
Vorgehen bei Abweichung vom Plan (Zusatzaufwand, Meldepflicht bei Abweichung vom Plan
Abrechnungsart der Reisekosten (enthalten oder separat)
Abrechnungsart der Darstellerkosten

Ausweis Rechteeinräumung:
Ausweis Umfang der Rechteeinräumung
Vorgehen bei Fremdrechten (Musik, GEMA, Buyouts etc.)

Ausweis in der Kalkulation als Teil des Angebots:
Kosten je Gewerk mit Mengengerüst
Tagessätze der Leistungsträger
Höhe KSK Abgaben (z.Zt. 4,1 % auf künstlerische Leistungen. Stand 1.1.2013)

Stand 24.1. 2013, Dr. Matthias Kunert
Überarbeitung durch CTVA Vorstand am 07.03.13, am 08.04.13 und am zuletzt am 28.04.13
Redaktionelle Kürzung im Auftrag des Vorstands durch N.A. Behr am 22.09.13
Stand  12.4.2014, Dr. Matthias Kunert